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VG Wiesbaden, 27.01.2017 - 1 K 684/15.WI |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Grundsteueranhebung in Bad Schwalbach ist rechtmäßig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Grundsteueranhebung in Bad Schwalbach auf 690 % rechtmäßig - Gesetzliche Begrenzung des Hebesatzes nicht gegeben
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2020 - 10 A 11208/18
Landkreis Kaiserslautern nicht zur Erhöhung der Kreisumlage verpflichtet
aaa) Ausdrückliche landesrechtliche Regelungen über eine Höchstgrenze für Realsteuerhebesätze stehen hier nicht in Rede und auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie die Grenze einer Erdrosselungssteuer ließen rechtlich prinzipiell noch Raum für eine Erhöhung derselben (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 23. Juni 2016, - 3 L 476/16.NW -, juris Rn 39 ff.; s. auch VG Wiesbaden, Urteil vom 27. Januar 2017, - 1 K 684/15.WI - , juris Rn 31ff, zu einer Anhebung der Grundsteuer B auf 690 v.H., m.w.N. aus der Rspr.). - VG Darmstadt, 18.08.2021 - 4 K 2115/19
Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes
So ergibt sich aus den von der Beklagten vorgelegten Unterlagen nachvollziehbar, dass die Grundsteuererhöhung notwendig war, um ihre finanzielle Leistungsfähigkeit sicherzustellen und als so genannte Schutzschirmgemeinde eine Genehmigung ihres Haushalts durch das Regierungspräsidium Darmstadt zu erlangen (vgl. zu Schutzschirmkommunen auch VG Wiesbaden, Urteil vom 27.01.2017 - 1 K 684/15.WI -, juris, Rn. 29). - VG Schleswig, 06.03.2019 - 4 A 612/17
Musterklage wegen Grundsteuererhöhung in Flensburg abgewiesen
Für die Länder besteht keine Rechtspflicht, sondern lediglich eine Ermächtigung zum Erlass einer derartigen Vorschrift (VG Wiesbaden, Urteil vom 27. Januar 2017 - 1 K 684/15.WI -, Rn. 24, juris, m.w.N.).